Telekommunikationsrecht

Das Telekommunikationsrecht ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Es regelt weniger die inhaltliche Ausgestaltung von Medien und Kommunikation, als vielmehr deren infrastrukturelle Übertragung.

 

In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:

 

  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Zugangsvermittlern (Access-Provider)
  • Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen
  • Gestaltung von Vereinbarungen mit Konkurrenten
  • Vertretung gegenüber der Verbraucherzentralen (Mobilfunk)
  • Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Formulierung von Widerrufsrechten
  • Prüfung telekommunikationsrechtlicher Spezialvorschriften
  • Beurteilung marktbeherrschender Stellungen

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