Das IT-Recht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen, die bei der Schaffung, Unterhaltung und Nutzung von Netzwerken, EDV-Systemen und sonstigen Web-basierten Informationsanlagen entstehen können.
Hierzu zählen etwa die Fragen der Providerhaftung, der Verantwortlichkeit des Admin-C sowie der vertraglichen Ausgestaltung von IT-Aufträgen, insbesondere im Outsourcing-Bereich.
Im Bereich IT-Recht / Informationstechnologierecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei: