IT-Recht / Informationstechnologierecht

Das IT-Recht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen, die bei der Schaffung, Unterhaltung und Nutzung von Netzwerken, EDV-Systemen und sonstigen Web-basierten Informationsanlagen entstehen können.

 

Hierzu zählen etwa die Fragen der Providerhaftung, der Verantwortlichkeit des Admin-C sowie der vertraglichen Ausgestaltung von IT-Aufträgen, insbesondere im Outsourcing-Bereich.

 

Im Bereich IT-Recht / Informationstechnologierecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:

 

  • Gestaltung von IT-Verträgen
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen Dritter
  • Vertretung gegenüber Access-Providern
  • Vergabe von Nutzungsrechten
  • Erstellung von Softwareverträgen und Lizenzvereinbarungen

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