Das Presserecht findet immer dann Anwendung, wenn Veröffentlichungen in Zeitschriften, Magazinen oder elektronischen Medien zu regeln sind. Zu beachten sind hier die Vorschriften des
Pressegesetzes sowie der Landespressegesetze.
In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:
- Prüfung und durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen
- Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- Prüfung journalistischer Berufsregelungen
- Ausgestaltung von Werbe- und Sponsoringverträgen
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Vertretung in Sachen des Persönlichkeitsschutzes
- Beantragung von einstweiligen Verfügungen
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