Das Computerrecht ist ein abstrakter Begriff und behandelt die Rechtsbeziehungen, die bei der Nutzung, Pflege und Unterhaltung von EDV- und IT-Systemen entstehen.
Relevant wird das Computerrecht nicht nur bei der Anschaffung von Software (Lizenzverträge) oder von Computeranlagen, sondern auch bei Betriebsübernahmen und Unternehmenskäufen. Da IT-Anlagen häufig wesentliche know-how Bestandteile umfassen ist die rechtswirksame Übertragung von solchen Rechten und Gegenständen wirtschaftlich bedeutend.
Im Bereich Computerrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei: