Computerrecht

Das Computerrecht ist ein abstrakter Begriff und behandelt die Rechtsbeziehungen, die bei der Nutzung, Pflege und Unterhaltung von EDV- und IT-Systemen entstehen.

Relevant wird das Computerrecht nicht nur bei der Anschaffung von Software (Lizenzverträge) oder von Computeranlagen, sondern auch bei Betriebsübernahmen und Unternehmenskäufen. Da IT-Anlagen häufig wesentliche know-how Bestandteile umfassen ist die rechtswirksame Übertragung von solchen Rechten und Gegenständen wirtschaftlich bedeutend.

 

Im Bereich Computerrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei:

 

  • Ausfertigung von IT-Übernahmeverträgen
  • Gestaltung von Softwarelizenzverträgen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Einräumung von Lizenzrechten an eigen Datenbanken und
  • Computerprogrammen

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