Internetstrafrecht

Das Internetstrafrecht verknüpft Rechtsgebiete des klassischen Strafrechts mit Sanktionscharakter mit denen des IT-Rechts, Internetrechts, Urheberrechts und sonstiger medienrechtlicher Materien.

 

Relevant wird das Internetstrafrecht etwa im Bereich von Peer-to-Peer Netwerken (Filesharing / Tauschbörsen) oder bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet.

 

Im Bereich Internetstrafrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei:

 

  • Einsichtnahme in Ermittlungsakten (Akteneinsicht)
  • Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden
  • Vertretung in zivilrechtlichen Nebenverfahren
  • gerichtlichen Wahrnehmung von Hauptverhandlungen
  • Prüfung von Auskunftsansprüchen (§ 101 UrhG)

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