Das Internetstrafrecht verknüpft Rechtsgebiete des klassischen Strafrechts mit Sanktionscharakter mit denen des IT-Rechts, Internetrechts, Urheberrechts und sonstiger medienrechtlicher Materien.
Relevant wird das Internetstrafrecht etwa im Bereich von Peer-to-Peer Netwerken (Filesharing / Tauschbörsen) oder bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet.
Im Bereich Internetstrafrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei: