Das Rundfunkrecht regelt die Befugnisse und Rechtsbeziehungen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk (ARD/ZDF/SWR) und privaten Sendern sowie die Nutzungsentgelte die Rundfunkteilnehmer zu entrichten haben (GEZ-Gebühren). Zusätzlich werden inhaltliche Schranken auferlegt, die private wie öffentlich-rechtliche Sender zu beachten haben.
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