Filmrecht

Das Filmrecht regelt Rechtsbeziehungen, die bei der Produktion und  dem Verleih von Filmwerken und Produktionen entstehen. Wir beraten hier vorwiegend TV-Produktionen, Filmverleiher, Kinos sowie Vorführunternehmen im Rhein-Main Gebiet sowie bundesweit.

 

In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:

 

  • Gestaltung von Filmproduktionsverträgen
  • Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
  • Übertragung von Leistungssutzrechten
  • Erwerb und Verkauf von Produktionsgesellschaften
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
  • Vertretung in Sachen des Persönlichkeitsschutzes
  • Prüfung von Drebuch- und Autorenverträgen

Zurück