Das Filmrecht regelt Rechtsbeziehungen, die bei der Produktion und dem Verleih von Filmwerken und Produktionen entstehen. Wir beraten hier vorwiegend TV-Produktionen, Filmverleiher, Kinos
sowie Vorführunternehmen im Rhein-Main Gebiet sowie bundesweit.
In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:
- Gestaltung von Filmproduktionsverträgen
- Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
- Übertragung von Leistungssutzrechten
- Erwerb und Verkauf von Produktionsgesellschaften
- Beantragung von einstweiligen Verfügungen
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Vertretung in Sachen des Persönlichkeitsschutzes
- Prüfung von Drebuch- und Autorenverträgen
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