Rundfunkrecht

Das Rundfunkrecht regelt die Befugnisse und Rechtsbeziehungen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk (ARD/ZDF/SWR) und privaten Sendern sowie die Nutzungsentgelte die Rundfunkteilnehmer zu entrichten haben (GEZ-Gebühren). Zusätzlich werden inhaltliche Schranken auferlegt, die private wie öffentlich-rechtliche Sender zu beachten haben.

 

In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei:

 

  • Prüfung von Rundfunkstaatsverträgen
  • Zuteilung von Senderechten und Frequenzen
  • Vertretung vor der KEK, KEF und der ZAK
  • Fragen rund um die Finanzierung von Sendeunternehmen
  • Inhalten in neune Medien
  • Verteidigung vor unberechtigten GEZ-Forderungen
  • Verhandlung mit Werbepartnern Ihres Sendeunternehmens

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